Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 2, 932 Abs. 1 S. 2 BGB
Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 2, 932 Abs. 1 S. 2 BGB
17. August 2025
12 Kommentare
4,7 ★ (21.216 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

V vermietet M ein Fahrrad zum Sightseeing. Unterwegs hält D den M auf und behauptet, er sei Eigentümer. D verkauft und übereignet M sodann das Fahrrad. M hält D tatsächlich für den Eigentümer.
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