Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 1, 930, 933 BGB
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Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 1, 930, 933 BGB
21. März 2026
15 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schuster S übereignet der Bank B zur Sicherheit für offene Kredite eine wertvolle Maschine. Die Maschine verbleibt bei S. Eigentümer der Maschine ist nicht S, sondern U, welcher S die Maschine vermietet hat. B hält S für den Eigentümer.
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