Zivilrecht

Sachenrecht

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 1, 930, 933 BGB

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Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 1, 930, 933 BGB

21. März 2026

15 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Schuster S übereignet der Bank B zur Sicherheit für offene Kredite eine wertvolle Maschine. Die Maschine verbleibt bei S. Eigentümer der Maschine ist nicht S, sondern U, welcher S die Maschine vermietet hat. B hält S für den Eigentümer.

Diesen Fall lösen 68,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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