Werbeaussage über Kfz-Verbrauch (+)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Kfz-Händler H macht während eines Verkaufsgesprächs mit K Angaben über die Kraftstoffverbräuche der von ihm angebotenen Gebrauchtwagen. Wahrheitswidrig gibt er einen deutlich zu niedrigen Verbrauch an.
Einordnung des Falls
Werbeaussage über Kfz-Verbrauch (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H hat K über "Tatsachen getäuscht" (§ 263 Abs. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!