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Klassisches Klausurproblem

Der Kfz-Händler H macht während eines Verkaufsgesprächs mit K Angaben über die Kraftstoffverbräuche der von ihm angebotenen Gebrauchtwagen. Wahrheitswidrig gibt er einen deutlich zu niedrigen Verbrauch an.

Einordnung des Falls

Werbeaussage über Kfz-Verbrauch (+)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. H hat K über "Tatsachen getäuscht" (§ 263 Abs. 1 StGB).

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Ja, in der Tat!

Täuschung ist die ausdrückliche oder konkludente intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel bewusster Irreführung. Tatsachen sind alle in der Vergangenheit oder Gegenwart liegenden äußeren sowie inneren, also psychische Vorgänge oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind.Der Kraftstoffverbrauch ist eindeutig bestimmbar und dem Beweis zugänglich. H hat auf den K im Wege der verbalen Kommunikation eingewirkt. Diese Kommunikation ist ihrem objektiven Erscheinungsbild nach auch auf die Erregung eines Irrtums über den Kraftstoffverbrauch des Kfz gerichtet.

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LEO

Leon

20.12.2023, 17:16:23

Mir ist nicht klar, wo hier das Problem sein soll. Könntet ihr das noch etwas erläutern? Ich finde den Fall ziemlich unproblematisch und eindeutig zu lösen und kann auch keine divergierenden Meinungen erkennen. Danke!

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

21.12.2023, 16:53:45

Hallo Leon, hier ist es tatsächlich wenig problematisch. Der Tag rührt daher, dass die Aufgabe dem Problemfeld angehört "Wann liegt eine (strafbare) Täuschung über eine Tatsache und wann ein bloßes Werturteil vor?". Diese Frage gehört zu den üblichen Klausurklassikern. Beste Grüße, Lukas


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