Werbeaussage über Kfz-Verbrauch (+)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Kfz-Händler H macht während eines Verkaufsgesprächs mit K Angaben über die Kraftstoffverbräuche der von ihm angebotenen Gebrauchtwagen. Wahrheitswidrig gibt er einen deutlich zu niedrigen Verbrauch an.
Diesen Fall lösen 99,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Werbeaussage über Kfz-Verbrauch (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H hat K über "Tatsachen getäuscht" (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Leon
20.12.2023, 17:16:23
Mir ist nicht klar, wo hier das Problem sein soll. Könntet ihr das noch etwas erläutern? Ich finde den Fall ziemlich unproblematisch und eindeutig zu lösen und kann auch keine divergierenden Meinungen erkennen. Danke!
Lukas_Mengestu
21.12.2023, 16:53:45
Hallo Leon, hier ist es tatsächlich wenig problematisch. Der Tag rührt daher, dass die Aufgabe dem Problemfeld angehört "Wann liegt eine (strafbare) Täuschung über eine Tatsache und wann ein bloßes Werturteil vor?". Diese Frage gehört zu den üblichen Klausurklassikern. Beste Grüße, Lukas