Insertionsofferte
21. August 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (9.714 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T bietet O, dem Verfasser einer Todesanzeige, an, die Anzeige im Internet erneut zu veröffentlichen (sog. Insertionsofferte). Äußerlich ähnelt T's Schreiben einer Rechnung für bereits erbrachte Leistungen. Wie von T erhofft, hält O das Schreiben ohne genauere Prüfung für eine Rechnung und überweist T Geld.
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