Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Anfechtung der Willenserklärung

Ausdrückliche Drohung: „Unterschreibe, sonst verprügele ich dich“

Ausdrückliche Drohung: „Unterschreibe, sonst verprügele ich dich“

15. August 2025

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leichtmittelschwer

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Gangster G verlangt von Opfer O die Zahlung von €5.000. Um „rechtlich auf der sicheren Seite“ zu sein, soll O einen Vertrag zum Kauf eines Bleistifts unterzeichnen. G legt O den Vertrag vor und sagt: „Unterschreib, sonst verprügel’ ich dich!“

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