Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Ausdrückliche Drohung: „Unterschreibe, sonst verprügele ich dich“
Ausdrückliche Drohung: „Unterschreibe, sonst verprügele ich dich“
15. August 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gangster G verlangt von Opfer O die Zahlung von €5.000. Um „rechtlich auf der sicheren Seite“ zu sein, soll O einen Vertrag zum Kauf eines Bleistifts unterzeichnen. G legt O den Vertrag vor und sagt: „Unterschreib, sonst verprügel’ ich dich!“
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