Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Anfechtung der Willenserklärung

Androhung der Geltendmachung von Rechten oder Rechtsbehelfen

Androhung der Geltendmachung von Rechten oder Rechtsbehelfen

27. August 2025

16 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Ganove G gefällt der elektrische Rasenmäher von Nachbar N. G behauptet, er würde N verklagen, wenn er ihm den Rasenmäher nicht übereigne. Diesen Prozess werde N sicher verlieren. Er müsse dann noch die Gerichtskosten tragen. N ist leichtgläubig und übereignet aus Angst das Gerät.

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