Rücktrittseinrede § 438 IV 2, 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft bei Saturn (S) eine Playstation 5 für €500 und zahlt €100 an. 25 Monate nach der Übergabe gibt die Playstation wegen eines Herstellungsfehlers den Geist auf. K erklärt nach fruchtlos abgelaufener Frist den Rücktritt vom Kaufvertrag, S beruft sich auf Verjährung.
Einordnung des Falls
Rücktrittseinrede § 438 IV 2, 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Rücktritt ist verfristet und daher unwirksam (§ 218 BGB).
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Ja, in der Tat!
2. K kann sich dagegen wehren, den Restkaufpreis zahlen zu müssen (§ 433 Abs. 2 BGB).
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Ja!
3. Wenn K die Rücktrittseinrede erhebt, könnte S vom Vertrag zurücktreten und die Playstation zurückverlangen.
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Genau, so ist das!
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s.t.
5.9.2021, 17:34:45
Wäre in diesem Fall V nicht immer schlechter gestellt ?

Lukas_Mengestu
5.11.2021, 13:28:58
Hallo s.t., V damit zu belasten ist insofern nicht unbillig, als er ja ein mangelhaftes Gerät verkauft hat. Er hätte nur schlicht Glück gehabt, wenn K direkt vollständig den Kaufpreis bezahlt hätte und dann die Verjährungsfrist abgelaufen wäre. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
IsiRider
9.3.2023, 16:31:02
Also ist der Ratenzahlende im Vorteil gegenüber Vollzahlende oder übersehe ich was?