Rücktrittseinrede § 438 IV 2, 3
3. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft bei Saturn (S) eine Playstation 5 für €500 und zahlt €100 an. 25 Monate nach der Übergabe gibt die Playstation wegen eines Herstellungsfehlers den Geist auf. K erklärt nach fruchtlos abgelaufener Frist den Rücktritt vom Kaufvertrag, S beruft sich auf Verjährung.
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Einordnung des Falls
Rücktrittseinrede § 438 IV 2, 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Rücktritt ist verfristet und daher unwirksam (§ 218 BGB).
Ja, in der Tat!
2. K kann sich dagegen wehren, den Restkaufpreis zahlen zu müssen (§ 433 Abs. 2 BGB).
Ja!
3. Wenn K die Rücktrittseinrede erhebt, könnte S vom Vertrag zurücktreten und die Playstation zurückverlangen.
Genau, so ist das!
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