Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Kein Unfall - Belangloser Personenschaden
Kein Unfall - Belangloser Personenschaden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Als T mit seinem Toyota ausparken will, streift er die Oma O. Diese spürt bloß einen leichten Schmerz, der sofort wieder vergeht. Sodann fährt T davon.
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Einordnung des Falls
Kein Unfall - Belangloser Personenschaden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) dient der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Vorliegend ist ein "Unfall im Straßenverkehr" gegeben (§ 142 Abs. 1 StGB).
Nein!
3. T hat sich wegen versuchten unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht (§§ 142 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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