Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Kein Unfall - Belangloser Personenschaden
Kein Unfall - Belangloser Personenschaden
16. April 2025
4,6 ★ (9.491 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Als T mit seinem Toyota ausparken will, streift er die O. Diese spürt bloß einen leichten Schmerz, der sofort wieder vergeht. Sodann fährt T davon.
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Einordnung des Falls
Kein Unfall - Belangloser Personenschaden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T könnte sich nach § 142 StGB strafbar gemacht haben. Schützt § 142 StGB die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der objektive Tatbestand von § 142 Abs. 1 StGB setzt zunächst einen Unfall jeglicher Art voraus.
Nein!
3. T hat sich aber wegen versuchten unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht (§§ 142 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ist das Streifen der O ein „Unfall im Straßenverkehr“ im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB?
Nein!
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