Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Rückgriff des Sicherungsgebers
Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis
Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S und B brauchen für ihren neuen Kühlschrank ein Darlehen. Absprachegemäß tritt nur S gegenüber Bank G als Darlehensnehmer auf, während B sich für S verbürgt. Als das Darlehen fällig wird und S nicht zahlen kann, zahlt B der G die ganze Summe.
Diesen Fall lösen 72,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Neben dem Bürgschaftsverhältnis zwischen S und G, besteht zwischen S und B auch ein Auftragsverhältnis (§ 662 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei Befriedigung des Sicherungsnehmers kann der Bürge deshalb auch neben dem Regressanspruch (§ 774 Abs. 1 S. 1 BGB) auch einen Ausgleich in Form eines Aufwendungsersatzanspruchs (§ 670 BGB) verlangen.
Genau, so ist das!
3. B hat die Schuld des S gegenüber G vollständig beglichen. Kann B deshalb gegenüber S auch in voller Höhe Rückgriff nehmen (§ 774 Abs. 1 S. 1 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ziromak
21.8.2024, 22:37:56
Liebes Jurafuchs-Team, in der Aufgabenstellung steht, dass zwei Personen einen neuen Kühlschrank benötigen, nur einer als Darlehensnehmer Auftritt, der andere sich verbürgt. in der Lösung steht nun, dass vereinbart wurde, dass sie die Anschaffung quasi hälftig tragen wollen. Das mag in den meisten Fällen lebensnah sein, steht aber nicht im Aufgabentext. es könnte ebenso gut sein, dass der Darlehensnehmer eine alleinerziehende Person ist, und sich sein Kind verbürgt. ich fände es daher passend, entweder im Bild oder sonst irgendwie in die Aufgabenstellung die Absprache einfließen zu lassen, dass die Kosten von beiden getragen werden sollen.
Ziromak
21.8.2024, 22:37:59
Liebes Jurafuchs-Team, in der Aufgabenstellung steht, dass zwei Personen einen neuen Kühlschrank benötigen, nur einer als Darlehensnehmer Auftritt, der andere sich verbürgt. in der Lösung steht nun, dass vereinbart wurde, dass sie die Anschaffung quasi hälftig tragen wollen. Das mag in den meisten Fällen lebensnah sein, steht aber nicht im Aufgabentext. es könnte ebenso gut sein, dass der Darlehensnehmer eine alleinerziehende Person ist, und sich sein Kind verbürgt. ich fände es daher passend, entweder im Bild oder sonst irgendwie in die Aufgabenstellung die Absprache einfließen zu lassen, dass die Kosten von beiden getragen werden sollen.