Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Rückgriff des Sicherungsgebers

Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis

Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis

24. November 2024

4,8(2.586 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

S und B brauchen für ihren neuen Kühlschrank ein Darlehen. Absprachegemäß tritt nur S gegenüber Bank G als Darlehensnehmer auf, während B sich für S verbürgt. Als das Darlehen fällig wird und S nicht zahlen kann, zahlt B der G die ganze Summe.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Neben dem Bürgschaftsverhältnis zwischen S und G, besteht zwischen S und B auch ein Auftragsverhältnis (§ 662 BGB).

Ja!

Bei einer Bürgschaft übernimmt der Bürge in der Regel die Bürgschaft nicht spontan und ohne Interesse daran, sondern auf Veranlassung des Schuldners. Meist liegt deshalb neben der Bürgschaft ein Auftragsverhältnis (unentgeltlich, § 662 BGB) oder eine Geschäftsbesorgung (entgeltlich, § 675 BGB) zugrunde. S und B haben vereinbart, dass B für die Schuld des S bürgen soll. Hierin ist ein (unentgeltlicher) Auftrag zu sehen. Mit der Zahlung an G hat B das Geschäft besorgt, für welches er beauftragt wurde.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Bei Befriedigung des Sicherungsnehmers kann der Bürge deshalb auch neben dem Regressanspruch (§ 774 Abs. 1 S. 1 BGB) auch einen Ausgleich in Form eines Aufwendungsersatzanspruchs (§ 670 BGB) verlangen.

Genau, so ist das!

Besteht ein Auftragsverhältnis (§ 662 BGB) oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB), steht der Rückgriffsanspruch in Anspruchskonkurrenz zu dem Aufwendungsersatzanspruchs (§ 670 BGB). Der Aufwendungsersatzanspruchs besteht für jede Aufwendungen, die der Beauftragte den Umständen nach für erforderlich halten durfte. B zahlt aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung. S war also zahlungsunfähig. B durfte es also für erforderlich halten, zu zahlen. Somit steht B neben dem Regressanspruch auf ein Aufwendungsersatzanspruch zu. Vorteil des Aufwendungsersatzanspruchs ist, dass die Verjährung dieses Anspruchs erst mit Zahlung des Bürgen, also mit Besorgung des Geschäfts anfängt zu laufen.

3. B hat die Schuld des S gegenüber G vollständig beglichen. Kann B deshalb gegenüber S auch in voller Höhe Rückgriff nehmen (§ 774 Abs. 1 S. 1 BGB)?

Nein, das trifft nicht zu!

Im Ergebnis ist unstreitig, dass der Rückgriff des Bürgen nur entsprechend des Innenverhältnis möglich sein soll. Lediglich der dogmatische Weg ist umstritten. Eine Ansicht vertritt, dass die Hauptforderung von vorneherein nur in der im Innenverhältnis vereinbarten Höhe auf den Bürgen übergeht. Nach der herrschenden Meinung erwirbt der Bürge die Forderung dagegen in voller Höhe. Der Schuldner kann der Forderung aber Einreden aus dem Innenverhältnis entgegenhalten. Hierfür spricht insbesondere der klare Wortlaut der Vorschrift (§ 774 Abs. 1 S. 3 BGB!).B und S haben im Innenverhältnis vereinbart, das Darlehen zu gleichen Teilen, gemeinsam zu verwenden. Je nach vertretener Ansicht, geht die gegen S gerichtete Forderung nur zur Hälfte auf B über oder sie geht zwar vollständig über, S kann im Hinblick auf die Hälfte der Forderung aber die Einrede aus dem Auftragsverhältnis entgegenhalten.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ZI

Ziromak

21.8.2024, 22:37:56

Liebes Jurafuchs-Team, in der Aufgabenstellung steht, dass zwei Personen einen neuen Kühlschrank benötigen, nur einer als Darlehensnehmer Auftritt, der andere sich verbürgt. in der Lösung steht nun, dass vereinbart wurde, dass sie die Anschaffung quasi hälftig tragen wollen. Das mag in den meisten Fällen lebensnah sein, steht aber nicht im Aufgabentext. es könnte ebenso gut sein, dass der Darlehensnehmer eine alleinerziehende Person ist, und sich sein Kind verbürgt. ich fände es daher passend, entweder im Bild oder sonst irgendwie in die Aufgabenstellung die Absprache einfließen zu lassen, dass die Kosten von beiden getragen werden sollen.

ZI

Ziromak

21.8.2024, 22:37:59

Liebes Jurafuchs-Team, in der Aufgabenstellung steht, dass zwei Personen einen neuen Kühlschrank benötigen, nur einer als Darlehensnehmer Auftritt, der andere sich verbürgt. in der Lösung steht nun, dass vereinbart wurde, dass sie die Anschaffung quasi hälftig tragen wollen. Das mag in den meisten Fällen lebensnah sein, steht aber nicht im Aufgabentext. es könnte ebenso gut sein, dass der Darlehensnehmer eine alleinerziehende Person ist, und sich sein Kind verbürgt. ich fände es daher passend, entweder im Bild oder sonst irgendwie in die Aufgabenstellung die Absprache einfließen zu lassen, dass die Kosten von beiden getragen werden sollen.

Jakob G.

Jakob G.

18.10.2024, 18:32:17

"entsprechend des InnenverhältnisSES", Frage 3 Maßstab.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

19.10.2024, 13:30:07

Hallo Jakob G., vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen