Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Nr. 2: Ein wichtiges Glied des Körpers verliert: Ohr
Nr. 2: Ein wichtiges Glied des Körpers verliert: Ohr
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bei einer Prügelei zwischen T und O ergreift T ein Messer und schneidet O die Ohren ab. O wird infolgedessen taub.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nr. 2: Ein wichtiges Glied des Körpers verliert: Ohr
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O hat "sein Gehör verloren" (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Verliert das Opfer infolge der Körperverletzung ein "wichtiges Glied des Körpers", tritt damit eine weitere schwere Folge ein (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Die Ohren des O stellen nach der weitesten Ansicht ein "Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB) dar.
Ja!
4. Die Ohren des O stellen nach der mittleren Ansicht ein "Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB) dar.
Genau, so ist das!
5. Die Ohren des O stellen nach der engen Ansicht ein "Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB) dar.
Nein, das trifft nicht zu!
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