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Bekanntgabezeitpunkt eines Verwaltungsakts vor Ablauf der Vier-Tages-Fiktion (§ 41 Abs. 2 VwVfG)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Bekanntgabezeitpunkt bei Postversand – Abweichung von der Vier-Tages-Fiktion (§ 41 Abs. 2 VwVfG)?
Unternehmerin U beantragt wiederum eine Baugenehmigung für den Bau noch einer dritten Achterbahn für ihren Freizeitpark bei der zuständigen Behörde. Behördenmitarbeiter B gibt auch diese Genehmigung am 06.04.2020 bei der Post auf. Die Genehmigung geht der U am 14.04.2020 zu.
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts per einfacher Post trotz vorgeschriebener förmlicher Zustellung
Studentin S stellt bei der zuständigen Behörde einen BAföG-Antrag. Diesem Antrag wird jedoch nicht entsprochen. Daraufhin legt S Widerspruch ein. Die Behörde hilft dem Widerspruch nicht ab und schickt S den Widerspruchsbescheid per einfacher Post.