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Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Aufwendungsersatz für Geschäftsführungsmaßnahmen
Aufwendungsersatz für Geschäftsführungsmaßnahmen
23. Oktober 2025
28 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In der A&B-GbR haben A und B ihre geschuldeten Einlagen geleistet. A ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Als Lieferantin L eine Rechnung an die A&B-GbR ausstellt, bezahlt A sie für die GbR von ihrem Privatkonto, denn das Gesellschaftskonto ist leer.
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