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Aufwendungsersatz für Geschäftsführungsmaßnahmen

7. Mai 2026

30 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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inkl. MoPeG

In der A&B-GbR haben A und B ihre geschuldeten Einlagen geleistet. A ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung befugt. Als Lieferantin L eine Rechnung an die A&B-GbR ausstellt, bezahlt A sie für die GbR von ihrem Privatkonto, denn das Gesellschaftskonto ist leer.

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