Kategorisierung von Irrtümern 1 - Existenzirrtum
27. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T ist langjährige Partnerin einer Sozietät. Sie vertritt in strafbarer Weise in einer komplizierten Konstellation zwei verschiedene Parteien und verstößt damit gegen § 356 StGB. Als nicht im Strafrecht Tätige kennt T die Norm nicht, auch weil in ihrer Ausbildung anwaltliches Berufsrecht nie Thema war. Sie ist daher nicht von der Strafbarkeit ausgegangen.
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