Kategorisierung von Irrtümern 1 - Existenzirrtum
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist langjährige Partnerin einer Sozietät. Sie vertritt in strafbarer Weise in einer komplizierten Konstellation zwei verschiedene Parteien und verstößt damit gegen § 356 StGB. Als nicht im Strafrecht Tätige kennt T die Norm nicht, auch weil in ihrer Ausbildung anwaltliches Berufsrecht nie Thema war. Sie ist daher nicht von der Strafbarkeit ausgegangen.
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Einordnung des Falls
Kategorisierung von Irrtümern 1 - Existenzirrtum
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T unterlag einem Subsumstionsirrtum.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.