Unrechtseinsicht 5.5
19. Juli 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (7.200 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T hatte sich für einen Umzug von O das Auto geliehen. Da O über 50 Fahrzeuge besitzt (und daran Eigentum hat), vergisst er diesen Umstand. Nach einiger Zeit kommt T darauf, das Fahrzeug zu behalten. Er nutzt dieses nunmehr auch für private Unternehmungen. Dabei geht T fest davon aus, dass ein Diebstahl vorliegt, aber keine Unterschlagung.
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