Unrechtseinsicht 5.5
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hatte sich für einen Umzug von O das Auto geliehen. Da O über 50 Fahrzeuge besitzt (und daran Eigentum hat), vergisst er diesen Umstand. Nach einiger Zeit kommt T darauf, das Fahrzeug zu behalten. Er nutzt dieses nunmehr auch für private Unternehmungen. Dabei geht T fest davon aus, dass ein Diebstahl vorliegt, aber keine Unterschlagung.
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Einordnung des Falls
Unrechtseinsicht 5.5
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) erfüllt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte die Einsicht, Unrecht zu begehen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jonas22
4.7.2023, 17:33:20
Nur als Anregung: Könntet ihr im Maßstabstext das orange „beziehen“ löschen? Das würde besser klingen. Bisher ist es doppelt.