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§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff („Pervertierung“) – Rechtfertigung durch Notwehr
Sachverhalt
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§ 315d StGB: Zeitlicher Anwendungsbereich
In der Nacht zum 01.02.2016 unternehmen H und N spontan ein Autorennen entlang des Ku’damms. Beide fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit bei rotem Ampelsignal in einen Kreuzungsbereich ein. H kollidiert mit dem Pkw des W. W stirbt.
§ 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB: Kein öffentlicher Straßenverkehr
T gehört eine stillgelegte Kiesgrube. Dort organisiert er ein Quad-Rennen in kleinem Kreise, an dem einige Freunde teilnehmen. Am Eingang der Kiesgrube stellt er ein Schild auf: „Betreten verboten!“