Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Grundfall der Anfechtungsklage im Dreiecksverhältnis (Wiederholung)
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Grundfall der Anfechtungsklage im Dreiecksverhältnis (Wiederholung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V will ihr Haus um einen genehmigungspflichtigen Anbau erweitern. Die zuständige Behörde erteilt V dafür die beantragte Baugenehmigung. Nachbar N will die Errichtung des Anbaus verhindern.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Grundfall der Anfechtungsklage im Dreiecksverhältnis (Wiederholung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt N. Statthaft ist die Anfechtungsklage, wenn N die Aufhebung eines Verwaltungsakts begehrt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. N will die Errichtung des Anbaus verhindern. Statthaft ist die Verpflichtungsklage, gerichtet auf Verpflichtung der V zur Nicht-Errichtung des Anbaus.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Unterfertigter
22.11.2023, 10:06:53
Könnt ihr nochmal näher ausführen, inwiefern eine Verpflichtungsklage hier weniger rechtsschutzintensiv wäre? Ich hätte gedacht, das einzige was gegen eine Verpflichtungsklage spricht, ist, dass es keine Anspruchsgrundlage dafür gibt
Nora Mommsen
24.11.2023, 14:33:31
Hallo woofbfb, danke für deine Frage! Der ursprüngliche Bewilligungsbescheid bleibt dennoch in der Welt. Dies begründet grundsätzlich weiterhin eine Rechtsgrundlage für den Nachbarn zu bauen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team