Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Untersagungsverfügung bei fortgesetztem Bau trotz aufgehobener Baugenehmigung
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die zuständige Baubehörde entzieht Vogelfreund V die zuvor erteilte Genehmigung zum Bau eines großen Vogelkäfigs, weil V die Auflagen zum Lärmschutz nicht erfüllt hat. V setzt den Bau des Käfigs dennoch fort. Nachbar N will dagegen vorgehen.
Einordnung des Falls
Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Untersagungsverfügung bei fortgesetztem Bau trotz aufgehobener Baugenehmigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt N. Statthaft ist die Verpflichtungsklage, wenn N den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt.
Ja, in der Tat!
2. N begehrt, dass V den Bau des Käfigs stoppt. Dafür muss N gegen die erlassene Baugenehmigung vorgehen. Statthaft ist die Anfechtungsklage.
Nein!
3. N begehrt den Erlass einer Untersagungsverfügung. Statthaft ist die Verpflichtungsklage.
Genau, so ist das!
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H. Schmidt von Church
13.6.2023, 14:01:32
Hallo zusammen, nehmen wir mal an, dass V trotz der Untersagungsverfügung den Bau fortsetzt. Dann könnte N doch auf die tatsächliche Vollstreckung der Untersagung klagen, also mithin eine
allgemeine Leistungsklageerheben, oder?
![Nils](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__izkihcutalacciqykgxyz.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nils
11.4.2024, 13:27:16
Verwaltungsakte werden nach §§ 6 ff. VwVG vollstreckt; verwaltungsgerichtliche Entscheidungen nach § 167 Abs. 1 VwGO unter entsprechender Anwendung des 8. Buchs der ZPO (§§ 704 ff. ZPO). Ein weiteres Urteil (Titel) würde in deinem Beispiel nichts nützen, denn das gibt ja bereits. Noch eins braucht es daher nicht. Vielmehr ginge es darum, wie ein solches dann in der Realität tatsächlich durchgesetzt werden kann.