Sachbetrug: Identität des Tatobjekts
4. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T besucht seinen Freund O. T behauptet wahrheitswidrig, dass er seine AirPods letztens bei O vergessen habe. Daraufhin gibt der gutgläubige O seine eigenen AirPods dem T in der Annahme, es handele sich dabei um Ts AirPods.
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Einordnung des Falls
Sachbetrug: Identität des Tatobjekts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T erfüllt den objektiven Tatbestand des Betruges.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T wurde stoffgleich bereichert.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Lord Denning
27.9.2024, 14:46:05
Ich bin nun sehr verwirrt. Zwar ist die
Bereicherungsabsichtsubjektives TB-Merkmal, allerdings erscheint mir die
Stoffgleichheitund deren Definition wie ein objektives TB-Merkmal. Ist das ein TB-Merkmal das sowohl objektiv und subjektiv ist und trotzdem im Rahmen der
Bereicherungsabsichtgeprüft wird? Hilfe ist sehr willkommen :) !
as.mzkw
14.10.2024, 18:06:44
Ich nenne und prüfe es nur im STB indem ich mit folgendem Obersatz einleite: “T müsste
vorsätzlichsowie in der Absicht stoffgleicher und
rechtswidriger
Bereicherunggehandelt haben.” An sich hast du aber Recht, wie auch die
Rechtswidrigkeit der Bereicherungbestimmt sich auch die
Stoffgleichheitder Sache nach natürlich objektiv. :)