Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Vermischung: Benzin in halb vollen Tank
Vermischung: Benzin in halb vollen Tank
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um den steigenden Benzinpreisen zu entgehen, stiehlt A den 25l-Benzinkanister aus dem Schuppen des B. Sie füllt den Sprit (Wert: € 50) in ihren Tank. Von einer früheren Tankfüllung befinden sich darin ebenfalls noch 25 l (damals Wert: € 40).
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Einordnung des Falls
Vermischung: Benzin in halb vollen Tank
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte durch die Vermischung Miteigentum an dem Benzin erworben haben (§ 948 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist Benzin eine Sache i.S.v. § 90 BGB?
Ja!
3. Das Benzin des B und das der A wurden untrennbar miteinander vermischt.
Genau, so ist das!
4. As Miteigentumsanteil am Inhalt des Tanks ist geringer als der des B.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Kann B von A Auseinandersetzung der Miteigentumsgemeinschaft verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB)?
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
<isa_hh>
9.8.2024, 13:12:40
Wenn doch die Aufhebung der Gemeinschaft gem. § 749 Abs. 1 BGB verlangt werden kann, indem 50% aus dem Tank gepumpt werden - warum ist denn dann die Vermischung untrennbar .. geht es dann darum, dass bei § 948 Abs. 1 BGB tatsächlich dasselbe Benzin zurückgegeben werden muss und bei § 749 Abs. 1 BGB eine Sache "mittlerer Art und Güte" ausreicht?
Paulah
10.8.2024, 11:24:20
Genau so ist das! Es bekommt ja nicht jeder sein eigenes Benzin zurück, sondern einen Teil des Gemisches. Da ist mit 100 %iger Wahrscheinlichkeit auch Benzin der anderen Partei bei.
<isa_hh>
14.8.2024, 17:07:14
Danke @[Paulah](135148) - das hat mir beim Verständnis sehr geholfen!