Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Schwerwiegender Mangel 2
Schwerwiegender Mangel 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Studentinnen S1, S2 und S3 wollen Schülern Nachhilfe geben und dafür die Nachhilfe-GbR gründen. Sie einigen sich auf einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag. Die 17-jährige S3 ist aber als einzige der drei minderjährig und wird bei dem Vertragsschluss nicht vertreten. Im Anschluss geben sie vielen Schülern Nachhilfe.
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Einordnung des Falls
Schwerwiegender Mangel 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Nachhilfe-GbR beruht auf einem fehlerhaften Gesellschaftsvertrag und ist in Vollzug gesetzt worden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob die Minderjährigkeit einen schwerwiegenden Mangel begründet, hängt vom Alter des Minderjährigen ab.
Nein!
3. Trotz des schwerwiegenden Mangels der Minderjährigkeit ist die Nachhilfe-GbR hier entstanden.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
3.8.2021, 16:46:16
Das mit der herrschenden Meinung stimmt nicht ganz oder? Liegt die nicht eher bei der Auffassung der MJ sei sogar Gesellschafter - nur ohne Pflichten - geworden, um Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis zu ermöglichen? Zumindest hätte ich mir diese abweichende Darstellung hier gewünscht…
t o m m y
3.8.2021, 19:36:26
das ist hM und wird auch von gegenstimmen als hM bezeichnet (vgl. mükobgb/schäfer 705 rn. 348). es gibt dazu auch mehr als nur eine gegenansicht (bspw. von gar kein schutz [schäfer] über keine verlust-, sondern nur gewinnbeteiligung [flume] hin zu grds auch keine gewinnbeteiligung [k. schmidt]). das ist dann aber schon sehr vertiefend :)
Reus04
2.6.2023, 10:30:15
Stehen der S3 dennoch irgendwelche Ansprüche zu?
CR7
31.7.2024, 17:24:06
Bei einer Einlage oder Investion etc. § 812 I S. 1 Alt. 1 BGB, du prüfst im Prüfungspunkt "Ohne Rechtsgrund" die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags
luc1502
28.8.2023, 10:19:17
Ganz generelle Frage: Kippt dann, wenn ein Gesellschafter die
fehlerhafte Gesellschaftkündigt die gesamte Gesellschaft oder besteht die Rest-Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern fort?
Rechthaber
27.7.2024, 10:37:57
Scheitert die l
ehrevom fehlerhaften Gesellschaftsverhältnis beim geschäftsunfähigen im Schema bereits am ersten Punkt des fehlerhaften Gesellschaftsvertrages, weil der geschäftsunfähige noch nicht mal in der Lage ist einen tatsächlichen Willen zu bilden , einen bestimmten Gesellschaftsvertrag zu schließen. Beim
Abhandenkommenwird beim geschäftsunfähigen zumindest auch angenommen, dass er nicht in der Lage ist den natürlichen Willen zu bilden, den Besitz aufzugeben ?
Fuchsfrauchen
1.9.2024, 09:47:37
Frage 1: Wenn der Gesellschaftsvertrag mit S3 nichtig ist, müssen dann die Verträge, bei denen S3 beteiligt war, rückabgewickelt werden? Frage 2: Zwischen S1 und S2 liegt dann eine normale Gesellschaft vor, oder spricht man bei dem Ergebnis auch noch von einer fehlerhaften Gesellschaft?
Amelie
10.9.2024, 13:47:54
Gute Fragen, würde mich auch interessieren!
unvorsätzlicher Totschläger
17.9.2024, 19:39:24
Hi, zumindest zu Frage 1, die Außen
GBRist ja Vertragspartnerin geworden, weshalb unter Anwendung der Regeln über die
fehlerhafte Gesellschaftja gerade die Verträge aufrechterhalten werden..
Fuchsfrauchen
21.9.2024, 19:18:33
Hmm. Ich hatte es so verstanden, dass die
fehlerhafte Gesellschaftnur als solche entstanden ist, solange kein schwerwiegender Mangel vorliegt. Aufgrund des hohen Stellenwerts des Minderjährigenschutzes der Mangel aber schwerwiegend ist, sobald ein Minderjähriger beteiligt ist.