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Gesellschaftsrecht
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Einzelgeschäftsführung (§ 715 Abs. 4 BGB)
Einzelgeschäftsführung (§ 715 Abs. 4 BGB)
5. Juli 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind Gesellschafter der neu gegründeten Copyshop-GbR. Sie haben vereinbart, dass jeder von ihnen ohne den anderen die Geschäfte der GbR führen darf. A kauft ohne Kenntnis des B für die Gesellschaft einen Hochgeschwindigkeits-Kopierer.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einzelgeschäftsführung (§ 715 Abs. 4 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kauf des Druckers ist eine Geschäftsführungsmaßnahme.
Ja, in der Tat!
2. A hatte Geschäftsführungsbefugnis für den Kauf.
Ja!
3. A konnte die GbR nicht wirksam vertreten, weil die Vertretung nicht gesondert vereinbart wurde und somit eine Gesamtvertretung gilt.
Genau, so ist das!
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