Gesetzlicher Ausgangsfall §§ 709, 714
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind Gesellschafter einer Pizzeria mit Lieferdienst, der City-Service GbR. Weder Geschäftsführung noch Vertretung sind im Gesellschaftsvertrag geregelt. A kauft namens der Gesellschaft bei D eine neue Pizzaschaufel, die groß genug für Jumbo-Pizzen ist. B weiß von dem Kauf nichts.
Einordnung des Falls
Gesetzlicher Ausgangsfall §§ 709, 714
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kauf der Pizzaschaufel ist eine Geschäftsführungsmaßnahme.
Ja, in der Tat!
2. A hatte Geschäftsführungsbefugnis für den Kauf.
Nein!
3. A hat die Gesellschaft aber dennoch wirksam vertreten und einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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ehemalige:r Nutzer:in
1.4.2021, 14:49:16
Die Aussage ist in der Allgemeinheit mE falsch. A hat die Gesellschaft nicht wirksam vertreten, weil er keine Vertretungsmacht hatte. Und A hatte keine Vertretungsmacht, weil für deren Umfang mangels spezieller Regelung im Gesellschaftsvertrag die allgemeine Zweifelsregel des § 714 greift, die ihrerseits auf die Geschäftsführungsbefugnis abstellt.
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Lukas_Mengestu
5.4.2021, 18:51:10
Hallo Puchta, zunächst einmal herzlich willkommen bei Jurafuchs und vielen Dank für Deinen Hinweis. In der Tat hast Du recht, dass wir in der Frage die Zwischenschritte weggelassen haben (diese finden sich in der Erläuterung des Maßstabes). Ungeachtet dessen bleibt die fehlende Geschäftsführungsbefugnis der ausschlaggebende Faktor für die Unwirksamkeit der Vertretung. Denn – wie Du vollkommen zurecht eingewandt hast – führt die fehlende Geschäftsführungsbefugnis im konkreten Fall dazu, dass die Zweifelsregelung des § 714 BGB nicht greift und somit die Vertretungsmacht des A fehlt. Beste Grüße, Lukas – für das Jurafuchs-Team
FML
8.4.2021, 17:48:26
Gibt es hier die Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung des Rechtsgeschäft durch die GbR?
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Lukas_Mengestu
9.4.2021, 10:09:22
Hallo FML, das ist wie bei anderen Vertretern ohne Vertretungsbefugnissen (oder zB auch bei beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen, die nachteilige Geschäfte abschließen) möglich (§ 184 Abs. 1 BGB). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Anonym
4.5.2024, 15:17:09
In einer Antwort taucht die Formulierung „kauft rechtsgeschäftlich“ auf. Kann ein Kauf denn „nicht rechtsgeschäftlich“ erfolgen?