leicht

Diesen Fall lösen 98,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
inkl. MoPeG

Die Brüder B1 und B2 betreiben die Cloud-GbR, in der sie Cloud-Speicher für Studierende anbieten. B1 ist alleinvertretungsberechtigt und bestellt bei V neue Festplatten, laut Vertrag „für die Cloud-GbR“.

Einordnung des Falls

Verpflichtung der GbR

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine GbR kann selbst Schuldnerin von Forderungen sein.

Ja, in der Tat!

Die Außen-GbR ist rechtsfähig (§ 705 Abs. 2 BGB). Daraus folgt, dass sie auch verpflichtungsfähig ist und selbst Schuldnerin von Forderungen sein kann.

2. Die Cloud-GbR wurde selbst verpflichtet, ist daher Schuldnerin des Anspruchs des V auf Kaufpreiszahlung aus § 433 Abs. 2 BGB.

Ja!

Eine Gesellschaftsschuld setzt stets voraus, dass (1) eine rechtsfähige Gesellschaft existiert und (2) diese wirksam verpflichtet wurde. (1) Mit der Cloud-GbR existiert eine rechtsfähige Außen-GbR. (2) Der Alleinvertretungsberechtigte handelte im Namen der Cloud-GbR, sodass er sie bei Abschluss des Kaufvertrages wirksam vertreten hat (§§ 164 Abs. 1, 720 BGB). Der von B1 abgeschlossene Kaufvertrag wirkt daher für und gegen die Cloud-GbR und V kann von der Cloud-GbR Zahlung des Kaufpreises verlangen (§ 433 Abs. 2 BGB).Nach § 714 BGB a.F. war die Vertretungsbefugnis an die Geschäftsführungsbefugnis „gekoppelt“. Sie sollte im Zweifel soweit reichen, wie die Geschäftsführungsbefugnis. Nunmehr ist sie in § 720 BGB n.F. eigenständig geregelt.

Jurafuchs kostenlos testen


PH

philippa22

24.8.2022, 11:40:57

Müsste das nicht Gläubigerin heißen? V kann ja Zahlung verlangen und schuldet diese nicht?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

25.8.2022, 14:41:19

Hallo philippa22, der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag. Während die GbR also Gläubigerin der V bezüglich der Übergabe und

Übereignung

der Festplatte ist, ist sie auch Schuldnerin der Kaufpreisforderung. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


© Jurafuchs 2024