+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Brüder B1 und B2 betreiben die Cloud-GbR, in der sie Cloud-Speicher für Studierende anbieten. B1 ist alleingeschäftsführungsbefugt und bestellt bei V neue Festplatten, laut Vertrag „für die Cloud-GbR“.

Einordnung des Falls

Verpflichtung der GbR

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine GbR kann selbst Schuldnerin von Forderungen sein.

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Ja, in der Tat!

Die Außen-GbR ist rechtsfähig. Daraus folgt, dass sie auch verpflichtungsfähig ist und selbst Schuldnerin von Forderungen sein kann.

2. Die Cloud-GbR wurde selbst verpflichtet, ist daher Schuldnerin des Anspruchs des V auf Kaufpreiszahlung aus § 433 Abs. 2 BGB.

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Ja!

Eine Gesellschaftsschuld setzt stets voraus, dass (1) eine rechtsfähige Gesellschaft existiert und (2) diese wirksam verpflichtet wurde. (1) Mit der Cloud-GbR existiert eine rechtsfähige Außen-GbR. (2) Der alleingeschäftsführungsbefugte handelte im Namen der Cloud-GbR, sodass er sie bei Abschluss des Kaufvertrages wirksam vertreten hat (§§ 164 Abs. 1, 714 BGB). Der von B1 abgeschlossene Kaufvertrag wirkt daher für und gegen die Cloud-GbR und V kann von der Cloud-GbR Zahlung des Kaufpreises verlangen (§ 433 Abs. 2 BGB).

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PH

philippa22

24.8.2022, 11:40:57

Müsste das nicht Gläubigerin heißen? V kann ja Zahlung verlangen und schuldet diese nicht?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

25.8.2022, 14:41:19

Hallo philippa22, der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag. Während die GbR also Gläubigerin der V bezüglich der Übergabe und Übereignung der Festplatte ist, ist sie auch Schuldnerin der Kaufpreisforderung. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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