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mangelbedingter Betriebsausfallschaden - Auflösung

13. April 2026

32 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

K bestellt bei V ein Ringlicht für seinen Youtubekanal. Es kommt am 26.11. an. Als K das Licht am 1.12. einsetzen will, bemerkt er, dass es mangelhaft ist. Ihm entgehen an dem Tag Einnahmen in Höhe von €400. Am 2.12. fordert er K zur Nacherfüllung auf und verlangt zugleich Schadensersatz.

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Deckungskauf nach Mahnung, aber vor Fristablauf

Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am Black Friday (26.11.) ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Da ihr ein Verdienstausfall von €500 droht, besorgt sie sich bereits am 10.12. für €50 ein anderes, gleichwertiges Ringlicht und verlangt hierfür am selben Tag Schadensersatz.

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