Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)
mangelbedingter Betriebsausfallschaden - Auflösung
mangelbedingter Betriebsausfallschaden - Auflösung
10. Juli 2025
18 Kommentare
4,8 ★ (45.119 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bestellt bei V ein Ringlicht für seinen Youtubekanal. Es kommt am 26.11. an. Als K das Licht am 1.12. einsetzen will, bemerkt er, dass es mangelhaft ist. Ihm entgehen an dem Tag Einnahmen in Höhe von €400. Am 2.12. fordert er K zur Nacherfüllung auf und verlangt zugleich Schadensersatz.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
mangelbedingter Betriebsausfallschaden - Auflösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem V das Ringlicht mangelhaft geliefert hat, hat sie ihre vertraglich geschuldete Pflicht verletzt.
Ja, in der Tat!
2. Bei Ks entgangenen Werbeeinnahmen vom 1.12. handelt es sich um einen Schaden statt der Leistung.
Nein!
3. Qualifiziert man Ks Einnahmeausfälle mit der h.M. als einfachen Schaden, kann K diese von V ersetzt verlangen (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
4. Qualifiziert man Ks Einnahmeausfälle als Verzögerungsschaden, müsste V sich im Schuldnerverzug befinden (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 2, 286 BGB).
Ja, in der Tat!
5. Aufgrund von Ks Aufforderung zur Nacherfüllung befand sich V am 1.12. im Schuldnerverzug.
Nein!
6. Soweit die Mahnung entbehrlich war, befand sich V bereits am 1.12. im Schuldnerverzug.
Genau, so ist das!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!