Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)
„Verfrühter“ Deckungskauf (nach Mahnung, vor Fristablauf) - Einführung
„Verfrühter“ Deckungskauf (nach Mahnung, vor Fristablauf) - Einführung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am Black Friday (26.11) ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Da ihr ein Verdienstausfall von €500 droht, besorgt sie sich bereits am 10.12 für €50 ein anderes Ringlicht und verlangt hierfür Schadensersatz.
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Einordnung des Falls
„Verfrühter“ Deckungskauf (nach Mahnung, vor Fristablauf) - Einführung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat V ihre kaufvertraglichen Pflichten verletzt, indem er das Ringlicht nicht an K geliefert hat?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kommt es für die Frage, unter welchen Voraussetzungen K Schadensersatz verlangen kann, auf die Einordnung des Deckungskaufes als Schaden statt bzw. neben der Leistung an?
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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