Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)
„Verfrühter“ Deckungskauf (nach Mahnung, vor Fristablauf) - Einführung
„Verfrühter“ Deckungskauf (nach Mahnung, vor Fristablauf) - Einführung
9. Mai 2023
12 Kommentare
4,7 ★ (11.556 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am 26.11. ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Bereits am 10.12. besorgt sie sich für €50 ein anderes Ringlicht und verlangt hierfür Schadensersatz.
Diesen Fall lösen 98,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
„Verfrühter“ Deckungskauf (nach Mahnung, vor Fristablauf) - Einführung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat V ihre kaufvertraglichen Pflichten verletzt, indem er das Ringlicht nicht an K geliefert hat?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kommt es für die Frage, unter welchen Voraussetzungen K Schadensersatz verlangen kann, auf die Einordnung des Deckungskaufes als Schaden statt bzw. neben der Leistung an?
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Niklas3461
19.10.2023, 11:38:34
Hi eine Frage es gibt ja eine Reduktionspflicht des eintretenden
Schadens. Könnte man damit auch im Ergebnis bei dem eingetreten Fall argumentieren, damit man den "leichteren"
Schadensersatz statt der Leistungerreicht, schließlich läge der
Schadenja 450 Euro höher, wenn sich die Influrencin kein anderes Ringlicht besorgen würde. Schon mal vielen Dank vorab.
Leo Lee
21.10.2023, 15:17:33
Hallo Niklas Berendes, so ist das Argument der Meinung, die sich für die Reduktionspflicht ausspricht über § 254 BGB. So wird dann der Anteil gekürzt, weil der Anspruchsteller – wie du anmerkst – teurer eingekauft hat, entgegen der Reduktionspflicht (wobei natürlich im Einzelfall zu schauen ist, was zumutbar ist und was nicht) :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

Gruttmann
3.6.2024, 15:25:46
Könnte jemand mir grob gliedern, wie man in einer Klausur dieses Problem angehen würde?

CR7
4.6.2024, 20:06:30
Schau dir gerne mal diese Klausur an: https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2013_2_685.pdf Ich habe es im Rep so gelernt, dass du erstmal einen
Schadensersatzanspruch dem Grunde nach feststellst und dann das Problem darlegst. Je nachdem, für was du dich entscheidest, prüfst du die zusätzlichen Voraussetzungen und kommst dann Ergebnis. Wichtig ist, dass sich Obersatz und Ergebnis decken!

Gruttmann
4.6.2024, 20:38:57
Vielen lieben Dank. Das hilft wirklich gut! Die Website an sich sieht auch wirklich sehr interessant aus. Danke dafür:)

G0d0fMischief
23.11.2024, 10:14:25
Für K wäre es schlauer gewesen den verfrühten
Deckungskaufzu unterlassen und den
drohenden Verdienstausfall
schadeneintreten zulassen, da sie diesen über § 280 I BGB als einfachen
Schadensersatz neben der Leistungersetzt bekommen hätte oder?
Leo Lee
24.11.2024, 05:36:57
Hallo G0d0fMischief, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Das ist eine gute und SEHR SCHARFSINNIGE FRAGE! Hut ab für diese Transferleistung :D! Du hast völlig Recht. Der Nutzungs- bzw.
Betriebsausfallschadenwird nach h.M. gem. 280 geltend gemacht, was den Geschädigten in eine vorteilhafte Lage bringt, da der 280 "weiterreicht" als etwa der 286. Insofern hast du völlig Recht mit der Einschätzung und wärst der perfekte Anwalt für diesen Fall! Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom Schulze BGB 12. Auflage, Saenger § 437 Rn. 11 sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

G0d0fMischief
24.11.2024, 10:13:01
@[Leo Lee](213375) danke für die schnelle Antwort! Dann bin ich froh, dass ich es richtig verstanden habe :D
benjaminmeister
27.12.2024, 09:01:29
Das ist übrigens im Ergebnis nicht richtig. In einer anderen JF-Aufgabe zu den Ringlichtern ist in diesem Fall die
Fristsetzungrichtigerweise nach § 281 Abs. 2 Alt. 2 entbehrlich, weil unter Abwägung der gegenseitigen Interessen, es natürlich fairer & sinnvoller ist, dass K einen Ersatz beschafft als sinnloserweise den höheren
Betriebsausfallschadeneintreten zu lassen.

G0d0fMischief
27.12.2024, 09:03:36
@[benjaminmeister](216712) ja hast du recht, die Aufgabe wurde aber tatsächlich überarbeitet. Ist mir letztes Mal auch aufgefallen. Bis vor Kurzem wurde die noch nicht so gelöst.