Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht): 7 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 7 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs-Illustration zum Fall zum Nutzungsausfallschaden bei Nichtleistung: Auf einem Zeitstrahl erkennt man, wann ein Käufer von einem Verkäufer ein Ringlicht gekauft hat und wann dieses zu spät geliefert worden ist.

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Fall zum Nutzungsausfallschaden bei Nichtleistung - Jurafuchs

K bestellt bei V ein Ringlicht für ihren YouTubekanal. Da V nicht liefert, setzt K am 1.12. eine Nachfrist bis zum 6.12. Am 7.12. erklärt sie den Rücktritt. Ein anderes Ringlicht kann sie erst am 15.12. kaufen. K fordert Ersatz ihrer entgangenen Einnahmen am 3.12. (€400) und 10.12. (€800).

Jurafuchs Illustration zum Fall zum „Verfrühten“ Deckungskauf (BGH, Urteil v. 3.7.2013, Az. VIII ZR 169/12): Eine Influencerin bestellt bei Versandhändlerin V am Black Friday (26.11) ein Ringlicht für €10. Da der Verkäufer nicht liefert, mahnt sie ihn am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Da ihr ein Verdienstausfall von €500 droht, besorgt sie sich bereits am 10.12 für €50 ein anderes Ringlicht und verlangt hierfür Schadensersatz.

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Fall zum „Verfrühten“ Deckungskauf (BGH, Urteil v. 3.7.2013, Az. VIII ZR 169/12): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am 26.11. ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Bereits am 10.12. besorgt sie sich für €50 ein anderes Ringlicht und verlangt hierfür Schadensersatz.

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Biodieselentscheidung: Deckungskauf (Schadensersatz statt der Leistung)

K kauft am 1.10. bei V 20.000 l Diesel. Am 15.10. verweigert V die Lieferung, da ihr Lieferant insolvent ist. K besteht auf die Lieferung. Gleichzeitig besorgt sie Ersatz bei H, wo der Diesel €5.000 mehr kostet. Am 31.10. liefert V nun doch. K will dennoch die Mehrkosten für den bei H gekauften Diesel ersetzt bekommen.

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Deckungskauf nach Mahnung, aber vor Fristablauf

Influencerin K bestellt bei Versandhändlerin V am Black Friday (26.11.) ein Ringlicht für €10. Da V nicht liefert, mahnt sie V am 6.12. und setzt eine Nachfrist bis zum 12.12. Da ihr ein Verdienstausfall von €500 droht, besorgt sie sich bereits am 10.12. für €50 ein anderes, gleichwertiges Ringlicht und verlangt hierfür am selben Tag Schadensersatz.