Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Verhindern einer Verletzung Dritter
Verhindern einer Verletzung Dritter
10. Juli 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (3.584 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

O schlägt auf den am Boden liegenden A ein. Der starke T kommt zu Hilfe und fixiert den O mühelos, sodass A wegrennen kann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verhindern einer Verletzung Dritter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T den O fixiert, übt er Gewalt an diesem aus (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
2. Die Nötigungshandlung des T ist als verwerflich einzustufen (§ 240 Abs. 2 StGB).
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!