Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern verweigern die Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern verweigern die Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
15. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 15-jährige K hat Nachbar N ihr Saxophon verkauft. Als ihre Eltern E die K zu ihrer Saxophonstunde fahren wollen, erzählt die K ihnen davon. Die E sind empört. Sie gehen zu Nachbar N und verlangen das Saxophon zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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