Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern verweigern die Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern verweigern die Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 15-jährige K hat Nachbar N ihr Saxophon verkauft. Als ihre Eltern E die K zu ihrer Saxophonstunde fahren wollen, erzählt die K ihnen davon. Die E sind empört. Sie gehen zu Nachbar N und verlangen das Saxophon zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern verweigern die Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kaufvertrag zwischen K und N war zunächst schwebend unwirksam.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die E haben die Genehmigung des Kaufvertrags verweigert.
Ja, in der Tat!
3. K ist Eigentümerin des Saxophons.
Ja!
4. K hat gegen N einen Anspruch aus § 985 BGB auf Herausgabe des Saxophons.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TonksBlack
27.5.2023, 05:41:57
Hallo liebes Jurafuchs-Team, ich habe eine Frage zur Eigentumsstellung des K. Eigentum bedeutet ja eigentlich, dass der Inhaber frei darüber verfügen kann. Das ist aber bei einem Minderjährigen nicht möglich, da er ja z.B. bei der Veräußerung die Zustimmung seiner Eltern braucht. Also warum ist es nicht das Eigentum der Eltern mit einer Zurverfügungstellung oder Miteigentum?
Nora Mommsen
27.5.2023, 09:01:04
Hallo carolinfray, danke für deine Frage. Jeder Mensch ist ab Geburt rechtsfähig (§ 1 BGB). kann also Träger von Rechten und Pflichten sein. Dazu gehört auch das Recht Eigentum zu haben. Allerdings ist anerkannt, dass Minderjährige nicht voll einsichtsfähig sind, also alle Folgen einer Entscheidung absehen und abwägen können. Dies äußert sich z.B.auch in § 828 BGB, der andere Maßstäbe für die deliktsrechtliche Verantwortlichkeit vorsieht. Um Minderjährige zu schützen sind daher besondere Vorschriften für deren Geschätsfähigkeit vorgesehen. Sie können also nicht ohne weiteres Rechtsgeschäfte tätigen. Neben der Zustimmung der Eltern gibt es dabei auch Geschäfte, die dem Zustimmungserfordernis des Familiengerichts unterliegen. Dies dient dem Schutz von Minderjährigen. Sie sollen sowohl vor Belastungen, die sie nicht absehen können geschützt werden und auch davor, dass sie Eigentum ohne weiteres übertragen können. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Antonia0411
14.7.2024, 14:21:50
Hallo JuraFuchs Team, warum besteht der Anspruch aus §
985 BGB? Für mich ist nicht ersichtlich, warum die
Übereignungunwirksam ist ? Nach dem Trennungprinzip müsste das Eigentum doch wirksam übergehen ?
⚖️ Luca
5.8.2024, 22:28:12
Hey! Die Eigentumsübertragung stellt für K ein nicht lediglich vorteilhaftes Geschäft dar. Wir sprechen hier ja von einem Eigentumsverlust, also einem rechtlichen Nachteil für K.