Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern verweigern die Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern verweigern die Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 15-jährige K hat Nachbar N ihr Saxophon verkauft. Als ihre Eltern E die K zu ihrer Saxophonstunde fahren wollen, erzählt die K ihnen davon. Die E sind empört. Sie gehen zu Nachbar N und verlangen das Saxophon zurück.
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Einordnung des Falls
§ 108 Abs. 1 BGB, Eltern verweigern die Genehmigung (§ 184 Abs. 1 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kaufvertrag zwischen K und N war zunächst schwebend unwirksam.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die E haben die Genehmigung des Kaufvertrags verweigert.
Ja, in der Tat!
3. K ist Eigentümerin des Saxophons.
Ja!
4. K hat gegen N einen Anspruch aus § 985 BGB auf Herausgabe des Saxophons.
Genau, so ist das!
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