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Rechtsprechungsänderung: Rechtsstaatswidrige Tatprovokation als Verfahrenshindernis
Sachverhalt
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Mafia-Pate P chattet mit seinem Heroinlieferanten H auf Knuddels über die nächste Lieferung von 100kg Heroin. Anschließend schickt H dem P seine neueste Produktliste als PDF, die P sich herunterlädt. Die Sendungsverfolgungsnummer erhält P per E-Mail, die dauerhaft auf dem Server des Providers abrufbar bleibt.
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