TKÜ – Anwendungsbereich
4. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (8.305 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mafia-Pate P chattet mit seinem Heroinlieferanten H auf Knuddels über die nächste Lieferung von 100kg Heroin. Anschließend schickt H dem P seine neueste Produktliste als PDF, die P sich herunterlädt. Die Sendungsverfolgungsnummer erhält P per E-Mail an seine Gmail-Adresse.
Diesen Fall lösen 70,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
TKÜ – Anwendungsbereich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ermittlungsbehörden können zur Überwachung der Telekommunikation ermächtigt werden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die heruntergeladene PDF kann Gegenstand einer TKÜ sein.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Auf die E-Mail kann mittels TKÜ heimlich zugegriffen werden.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
L.Goldstyn
17.7.2024, 12:13:01
Warum ist ein Zugriff auf das heruntergeladene PDF nicht nach § 100a Abs. 1 S. 3 StPO möglich? § 100a Abs. 1 S. 3 StPO: "Auf dem informationstechnischen System des Betroffenen gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation dürfen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn sie auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können."

2cool4lawschool
11.1.2025, 17:41:24
Nach den Ausführungen im M-G, § 100a, Rn. 14g ff., handelt es sich bei § 100a Abs. 1 Satz 3 StPO um eine sogenannte begrenzte Online-Durchsuchung. Die Begrenzung besteht darin, dass – anders als bei der umfassenden Regelung des § 100b StPO – Inhalte oder Dateien, die bereits VOR dem Erlass des richterlichen Beschlusses zur Durchführung der TKÜ gespeichert wurden, nicht von § 100a Abs. 1 Satz 3 StPO erfasst werden. Im konkreten Fall, dass die PDF-Datei während des Überwachungszeitraums der TKÜ verschickt wurde, ist § 100a Abs. 1 Satz 3 StPO als speziellere Vorschrift anzusehen. So verstehe ich das zumindest :D

sy
6.10.2024, 19:53:50
Hallöchen an die Füchse hinter der App, ich habe mich wegen dem Fall so kaputtlachen müssen, dass ich die Aufgabe 3 oder 4 Mal wiederholen musste, um mich endlich auf das juristische konzentrieren zu können:D Wieder einmal super gelungen lernen und spaß zu vereinen , vielen Dank euch :*

Linne_Karlotta_
11.10.2024, 08:17:20
Hallo sy, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team