TKÜ – Anwendungsbereich
Diesen Fall lösen 72,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mafia-Pate P chattet mit seinem Heroinlieferanten H auf Knuddels über die nächste Lieferung von 100kg Heroin. Anschließend schickt H dem P seine neueste Produktliste als PDF, die P sich herunterlädt. Die Sendungsverfolgungsnummer erhält P per E-Mail an seine Gmail-Adresse.
Einordnung des Falls
TKÜ – Anwendungsbereich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ermittlungsbehörden können zur Überwachung der Telekommunikation ermächtigt werden.
Ja!
2. Die heruntergeladene PDF kann Gegenstand einer TKÜ sein.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Auf die E-Mail kann mittels TKÜ heimlich zugegriffen werden.
Ja, in der Tat!
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L.Goldstyn
17.7.2024, 12:13:01
Warum ist ein Zugriff auf das heruntergeladene PDF nicht nach § 100a Abs. 1 S. 3 StPO möglich? § 100a Abs. 1 S. 3 StPO: "Auf dem informationstechnischen System des Betroffenen gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation dürfen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn sie auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können."