Schaffung eines neuen Brandherds an einem brennenden Gegenstand
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einem Blitzeinschlag steht der Wintergarten an der Hinterseite des restaurierten Gutshauses des G in Flammen. Nachbar N beneidet G seit langem um das Anwesen. N zündet mit Benzin an der Vorderseite ein zweites Feuer, das den herrschaftlichen Hauseingang erfasst.
Einordnung des Falls
Schaffung eines neuen Brandherds an einem brennenden Gegenstand
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem N ein Feuer gezündet hat, hat er das Gutshaus "in Brand gesetzt" (§§ 306ff. StGB).
Genau, so ist das!