Zivilrecht

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Gerichtszuständigkeit

Gerichtsstandsvereinbarung nach Streitaufkommen

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Gerichtsstandsvereinbarung nach Streitaufkommen

10. Mai 2026

14 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Kläger K aus Köln führt wegen Verzugsschäden in Höhe von €17.000 zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der B-AG (Sitz: Münster). K und B vereinbaren dann schriftlich, dass diese Rechtsstreitigkeit vor dem LG Köln stattfinden soll. K erhebt anschließend dort Klage.

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