Gerichtsstandsvereinbarung nach Streitaufkommen
19. April 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (32.296 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Kläger K aus Köln führt wegen Verzugsschäden in Höhe von €17.000 zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der B-AG (Sitz: Münster). K und B vereinbaren dann schriftlich, dass diese Rechtsstreitigkeit vor dem LG Köln stattfinden soll. K erhebt anschließend dort Klage.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gerichtsstandsvereinbarung nach Streitaufkommen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der allgemeine Gerichtsstand für eine Klage K gegen B liegt am Sitz der B in Münster.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das LG Köln ist örtlich zuständig, wenn K und B eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung (Prorogation) getroffen haben.
Genau, so ist das!
3. Vorliegend haben K und B eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Entstehen des Rechtsstreits getroffen.
Ja, in der Tat!
4. Die Gerichtsstandsvereinbarung zwischen K und B bezieht sich auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten (§ 40 Abs. 1 ZPO).
Ja!
5. Es handelt sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit (§ 40 Abs. 2 ZPO).
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!