Zivilrecht
Sachenrecht
Der Besitzschutz
Ausschluss gem. § 861 Abs. 2 BGB - Überschreitung der Jahresfrist
Ausschluss gem. § 861 Abs. 2 BGB - Überschreitung der Jahresfrist
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D entwendet das E-Bike des E im Jahr 2017. 2019 entdeckt E bei einem Stadtbummel zufällig sein E-Bike, das D mit einem Fahrradschloss an einer Laterne abgeschlossen und gesichert hat. E knackt das Schloss und fährt auf dem E-Bike davon.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ausschluss gem. § 861 Abs. 2 BGB - Überschreitung der Jahresfrist
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E hat durch den Diebstahl den unmittelbaren Besitz an seinem E-Bike verloren.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. D hat E den Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen.
Genau, so ist das!
3. E begeht seinerseits verbotene Eigenmacht, indem er das E-Bike von der Laterne löst und damit davonfährt.
Ja, in der Tat!
4. D hat einen Herausgabeanspruch gegen E (§ 861 Abs. 1 BGB).
Ja!
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