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Ausschluss gem. § 861 Abs. 2 BGB - Überschreitung der Jahresfrist
Sachverhalt
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Eigentümer verschafft sich Besitz an gestohlener Sache – Eigentum vs. Besitzschutz
Es Auto wird im Ausland gestohlen. Wochen später kauft der gutgläubige B das Auto in Deutschland von Verkäufer V, der ihm das Auto auch übergibt. E macht das Auto über die Ortungsdaten ausfindig, nimmt es mit seinem Schlüssel an sich und fährt davon.