Zivilrecht
Sachenrecht
Der Besitzschutz
Besitzschutz unter Miterben bei verbotener Eigenmacht – § 861 Abs. 1 BGB
Besitzschutz unter Miterben bei verbotener Eigenmacht – § 861 Abs. 1 BGB
26. August 2025
18 Kommentare
4,8 ★ (39.717 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S und M bilden eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Zum Nachlass des Erblassers E gehören ein Wohnhaus und die darin befindlichen Gegenstände. M sieht ihr Erbe gefährdet und bringt daher eine Skulptur aus dem Wohnhaus „zur Sicherheit“ in ihren Besitz.
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