Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Abwandlung: Eigentumserwerb des Diebs durch Verbindung mit Grundstück
Abwandlung: Eigentumserwerb des Diebs durch Verbindung mit Grundstück
11. Juli 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (14.858 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D entwendet aus dem Lager der Unternehmerin U mehrere mittelalterliche Steine (Wert: €500). Mit den Steinen baut er eine Mauer auf seinem Grundstück. U verlangt anschließend Herausgabe der Steine von D.
Diesen Fall lösen 84,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abwandlung: Eigentumserwerb des Diebs durch Verbindung mit Grundstück
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Eigentumserwerb ist nur durch Rechtsgeschäft möglich.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Der Einbau der Steine erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen des Eigentumserwerbs durch Verbindung mit einem Grundstück (§ 946 BGB).
Ja!
3. Der Eigentumserwerb des D nach § 946 BGB ist aber aufgrund der Unredlichkeit des D ausgeschlossen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Kann U von D Herausgabe der Steine nach § 985 BGB verlangen?
Nein, das trifft nicht zu!
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