Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Fehlende Valutierung des Darlehens
Pfandrecht: Bestellung für künftige Forderung (§ 1204 Abs. 2 BGB), Zeitpunkt der Entstehung der Forderung nicht relevant
Pfandrecht: Bestellung für künftige Forderung (§ 1204 Abs. 2 BGB), Zeitpunkt der Entstehung der Forderung nicht relevant
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S und G einigen sich über die Aufnahme des Darlehens in Höhe von €2.000. Zur Sicherung der zukünftigen Darlehensrückzahlungsforderung übergibt S an G ein wertvolles Batman-Gemälde als Faustpfand. Das Darlehen wurde bislang noch nicht ausbezahlt. G will dennoch schon das Gemälde verkaufen.
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Einordnung des Falls
Pfandrecht: Bestellung für künftige Forderung (§ 1204 Abs. 2 BGB), Zeitpunkt der Entstehung der Forderung nicht relevant
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S und G haben sich über die Bestellung des Pfandrechts geeinigt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Konnte das Pfandrecht vor Auszahlung der Kreditsumme und damit für eine künftige Forderung bestellt werden?
Genau, so ist das!
3. Das Pfandrecht zugunsten des G besteht allerdings erst, wenn die künftige Forderung auch tatsächlich zur Entstehung gelangt.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Aus Publizitätsgründen bedarf es für die Pfandrechtsbestellung grundsätzlich der Übergabe des Batman-Gemäldes.
Ja!
5. Kann G sich noch vor Darlehensauszahlung durch den Pfandverkauf (§§1228, 1233 ff. BGB) befriedigen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
In Dubio Prosecco
19.3.2024, 16:38:02
Hallo Zusammen, ich bin mir nicht sicher, ob die Frage präzise formuliert ist. "Kann" suggeriert mir, dass es um seine Verfügungsmacht geht und "darf", um seine Befugnis. Die Pfandreife berührt nur die Verfügungbefugnis, oder? Vielen Dank fürs Checken :) VG I.d.P.