Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Zulässigkeit der Revision
Wiedereinsetzung: verschuldete Säumnis
Wiedereinsetzung: verschuldete Säumnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegen das in seiner Anwesenheit am Mittwoch, 23.11.2022, verkündete Urteil legt A mit einem am 23.12.2022 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz Revision ein. Zugleich beantragt A Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Nur auf Anraten seines Verteidigers habe er von der Revision abgesehen.
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Einordnung des Falls
Wiedereinsetzung: verschuldete Säumnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Am 23.12.2022 ist die Revisionseinlegungsfrist bereits abgelaufen (§ 341 Abs. 1 StPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der Wiedereinsetzungsantrag begründet?
Nein, das ist nicht der Fall!
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