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§ 316 StGB: Rechtfertigende Nothilfe
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 1
Da T einen schmerzhaften Harnverhalt erleidet, muss ihm akut ein Katheter gelegt werden. Obwohl er eine BAK von 1,11‰ aufweist und dies weiß, fährt er mit seinem Pkw ins Krankenhaus.

§ 316 StGB: Rechtfertigender Notstand 2
In einer Disco erleidet D eine stark blutende Schnittwunde über dem Auge. T, der seine BAK von 1,8‰ kennt und kein Handy dabei hat, fordert erfolglos Besucher auf, D ins 12 km entfernte Krankenhaus zu fahren. Da die Bedienung sich weigert, einen Krankenwagen zu rufen, fährt T den D mit dem Wagen ins Krankenhaus.