Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

§ 316 StGB – Kein „öffentlicher Verkehrsraum“ wegen Schranke

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§ 316 StGB – Kein „öffentlicher Verkehrsraum“ wegen Schranke

1. April 2026

9 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T stellt ihren Lkw auf einem Tankstellenparkplatz ab und betrinkt sich. Außerhalb der normalen Betriebszeit will sie von dem Parkplatz wieder herunterfahren. Also fährt sie auf die Ausfahrt zu, muss aber feststellen, dass die Schranke schon längst geschlossen ist.

Diesen Fall lösen 80,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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