4,8(22.232 mal geöffnet in Jurafuchs)
Verfügung über gemeinsam genutzte Haushaltsgegenstände – Nutzung vor der Ehe (§ 1369 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Verfügung über Haushaltsgegenstand – Nutzung als Ehegemeinschaftsvermögen (§ 1369 BGB)
Die Ehegatten L und M haben keinen Ehevertrag geschlossen. L hat damals den Smart-TV in die Ehe eingebracht. M ist der Meinung, dass die beiden zu viel Zeit beim Serien schauen verschwenden. Um das zu ändern, veräußert M daher den Smart-TV ohne Zustimmung des L an D.

Kenntnis beim Erwerb über Vermögen im Ganzen (§ 1365 BGB) – Hausverkauf ohne Zustimmung
F verkauft mit notariellem Vertrag an D ohne Kenntnis ihres Ehemanns M ihr Hausgrundstück und erklärt zugleich die Auflassung. Dabei versichert F wahrheitswidrig, sie verfüge noch über weitere erhebliche Vermögenswerte. Als M hiervon erfährt, klärt er D auf und verweigert seine Zustimmung. D wird anschließend dennoch ins Grundbuch eingetragen.