Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen
Zugewinngemeinschaft - § 1269 Verfügung über Haushaltsgegenstände 2 (Abwandlung)
Zugewinngemeinschaft - § 1269 Verfügung über Haushaltsgegenstände 2 (Abwandlung)
4. April 2025
18 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Ehegatten L und M haben keinen Ehevertrag geschlossen. L hat damals den Smart-TV in die Ehe eingebracht. M ist der Meinung, dass die beiden zu viel Zeit beim Serien schauen verschwenden. Um das zu ändern, veräußert M daher den Smart-TV ohne Zustimmung des L an D.
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Einordnung des Falls
Zugewinngemeinschaft - § 1269 Verfügung über Haushaltsgegenstände 2 (Abwandlung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat durch die Eheschließung Miteigentum an dem Smart-TV erworben.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Erfordert das Rechtsgeschäft zwischen M und D der die Zustimmung des L?
Ja!
3. Kann L von D die Herausgabe des Smart-TVs gemäß § 985 BGB verlangen?
Genau, so ist das!
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