Übertreibung
17. Februar 2025
3 Kommentare
4,6 ★ (2.722 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

D ist bei O zu Gast und stiehlt dessen wertvolle Taschenuhr. Empört über die Dreistigkeit des D gibt O bei der Polizei an, dass D ihm seine Uhr und eine gewaltige Menge Bargeld gestohlen habe.
Diesen Fall lösen 63,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Übertreibung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O hat den D "verdächtigt" (§ 164 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. O hat den D "falsch" verdächtigt (§ 164 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

G0d0fMischief
10.1.2025, 10:45:24
Eine falsche Verdächtigung würde aber dann vorliegen, wenn statt Erhöhung des Wertes der Diebstahlsbeute der falsche Verdacht der Verwirklichung eines Regelbeispiels erweckt wird oder?