Falschheit der Aussage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In dem Mehrfamilienhaus der F hat Y mehrere Fensterscheiben im Hausflur zerstört. F erstattet Anzeige gegen den verhassten Nachbarn Y und behauptet, bewusst tatsachenwidrig, ihn am Dienstagabend bei der Tat beobachtet zu haben.
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Einordnung des Falls
Falschheit der Aussage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem Y die Scheiben zerstört hat, hat er eine Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) begangen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der Rechtsprechung hat F den Y "falsch verdächtigt" (§ 164 Abs. 1 StGB).
Nein!
3. Nach der h.L. hat F den Y "falsch verdächtigt" (§ 164 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Flohm
13.11.2023, 10:59:47
Was wäre denn ein Beispiel für §164 II ?
Leo Lee
19.11.2023, 11:29:20
Hallo Flohm, Der praktisch relevanteste Fall für den § 164 II StGB ist die falsche Verdächtigung bzgl. einer Ordnungswidrigkeit (im Ggs. zu Abs. 1, der explizit Straftaten erfasst). So ist § 164 II StGB etwa dann betroffen, wenn man bei einem Blitzerfoto (Ordnungswidrigkeit) behauptet, ein anderer wäre gefahren. Andere Beispiele für die Herbeiführung von sont. Behördlichen Verfahren sind: I. Herbeiführung eines gewerblichen Berufsverbotes II. eines Insolvenzverfahrens oder Entziehung der III. Rente oder des IV. Sorgerechts. I.Ü. kann ich dir die Lektüre von Fischer StGB 70. Auflage, § 164 Rn. 11 sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo