Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Schutz des Schuldners – Einwendungen gegen die Forderung (bestand bei Abtretung)
Schutz des Schuldners – Einwendungen gegen die Forderung (bestand bei Abtretung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Marathonläuferin M kauft bei Verkäufer V ein Paar neue Laufschuhe. Sie vereinbaren, dass M den Kaufpreis erst 3 Monate später entrichten muss. Einen Monat nach dem Kauf tritt V die Forderung an B ab. Diese will das Geld sofort haben.
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Einordnung des Falls
Schutz des Schuldners – Einwendungen gegen die Forderung (bestand bei Abtretung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Abtretung ist B neue Inhaberin der Kaufpreisforderung gegen M geworden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann der Schuldner dem neuen Gläubiger Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren?
Ja!
3. Handelt es sich bei der Vereinbarung, dass M den Kaufpeis erst nach 3 Monaten zahlen muss, um eine Einwendung iSv § 404 BGB?
Genau, so ist das!
4. Kann B von M die sofortige Kaufpreiszahlung verlangen?
Nein, das trifft nicht zu!
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