Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB
Sorge eines Dritten um Wohl des Entführten
Sorge eines Dritten um Wohl des Entführten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T verbringt den 3-jährigen Sohn des O ohne dessen Wissen an einen geheimen Ort. T will die Angst des O um sein Kind nutzen, um von diesem 1.000 € per Sofortüberweisung zu erhalten. Ts Plan geht auf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sorge eines Dritten um Wohl des Entführten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T das Kind des O an einen entlegenen Ort bringt, hat T dieses entführt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat das Kind entführt, um die Sorge des O um das Kindeswohl zu einer Erpressung (§ 253 StGB) auszunutzen.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sniter
27.9.2022, 11:47:40
Sehr gutes Kapitel! Könntet ihr vllt noch -zur Abgrenzung- einige Fälle hinzufügen, in denen der Ausnutzungstatbestand gerade nicht vorliegt? Und vllt auch noch einen Fall zum 2-Personen-Verhältnis? Vielen Dank 😊
Lukas_Mengestu
27.9.2022, 18:41:55
Vielen Dank, Sniter. Das freut uns sehr zu nehmen. Wir nehmen das gerne noch mit auf. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
David.
11.10.2023, 23:57:32
Ein relevantes Problem ist ja noch, dass der BGH für Zwei-Personen-Verhältnisse im Rahmen der §§ 239a und b eine Einschränkung in dem Sinne verlangt, dass ein „doppelter Zwang“ bzw. eine „stabile Bemächtigungslage“ verlangt wird. Im Zwei-Personen-Verhältnis liegt eine Strafbarkeit erst dann vor, wenn über den Zwang, der im Sichbemächtigen bzw. Entführen liegt, ein weiterer, den eigentlichen Zielen des Täters dienender Zwang gewollt ist. Wäre cool, wenn das noch in diesem Kapitel mit aufgenommen werden könnte.
Leo Lee
14.10.2023, 17:39:05
Hallo David, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat ist der Streitstand bzgl. § 239a und b StGB in Zwei-Personen-Konstellationen ein wichtiger. Ich werden den Vorschlag an die Redaktion weiterleiten, damit wir zeitnah auch dieses Problem aufnehmen können :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
Christian Quaritsch
27.4.2024, 21:34:34
Leider findet sich der Streitstand nach fast 200 Tagen noch immer nicht im Kapitel. Ich möchte auch noch einmal an die Wichtigkeit des Selbigen erinnern.
CR7
16.9.2024, 12:44:08