Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2016
Haftet der Zuschauer eines Fußballspiels wegen des Zündens eines Sprengkörpers für eine dem Verein vom Sportgericht auferlegte Geldstrafe?
Haftet der Zuschauer eines Fußballspiels wegen des Zündens eines Sprengkörpers für eine dem Verein vom Sportgericht auferlegte Geldstrafe?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A zündet während eines Fußballspiels im Stadion des 1. FC Köln einen Knallkörper und verletzt dadurch sieben Zuschauer. Der DFB verhängt gegen den Verein eine Verbandsstrafe. Der 1. FC Köln verlangt deswegen von A Schadensersatz (50.000 €).
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Einordnung des Falls
Haftet der Zuschauer eines Fußballspiels wegen des Zündens eines Sprengkörpers für eine dem Verein vom Sportgericht auferlegte Geldstrafe?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem A den Knallkörper gezündet hat, hat er äquivalent und adäquat kausal die Verbandsstrafe des DFB verursacht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. A haftet dem 1. FC Köln auf €50.000 Schadensersatz.
Ja, in der Tat!
3. Durch das Zünden des Knallkörpers hat A eine Pflicht aus dem Zuschauervertrag verletzt.
Ja!
4. Der erforderliche Zurechnungszusammenhang (Schutzzweck der Norm) zwischen der Pflichtverletzung des A und dem Schaden des 1. FC Köln ist gegeben.
Genau, so ist das!
5. Zwischen A und dem 1. FC Köln besteht ein Schuldverhältnis, sodass eine Haftung des A nach § 280 Abs. 1 BGB möglich ist.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.