Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Einreden des Sicherungsgebers
Bürgschaft: Analoge Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB bei anderen Gestaltungsrechten
Bürgschaft: Analoge Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB bei anderen Gestaltungsrechten
19. Mai 2025
17 Kommentare
4,8 ★ (5.397 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft bei G ein Festzelt. Als Sicherheit erklärt sich B gegenüber G bereit, für die Kaufpreisschuld zu bürgen. Es stellt sich heraus, dass das Zelt schwere und unbehebbare Mängel aufweist und auch eine Nachlieferung nicht möglich ist. K verweigert die Bezahlung des Kaufpreises. G fordert von B den Kaufpreis.
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Einordnung des Falls
Bürgschaft: Analoge Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB bei anderen Gestaltungsrechten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Käufer K ist zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Bürge kann dem Gläubiger allerdings nur die Einrede der Anfechtbarkeit und keine sonstigen Gestaltungsrechte entgegenhalten (§ 770 Abs. 1 BGB).
Nein!
3. Steht G ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch gegen B zu?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ferigan030
29.11.2024, 18:48:10
Die Bürgschaft ist akzessorisch zur Forderung. Wenn der Käufer vom Kaufvertrag zu
rücktritt, wird aus dem
Schuldverhältnis ein Rückgewährungs
schuldverhältnis und der Verkäufer hat keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises mehr. Mit der Forderung müsste doch auch die Bürgschaft untergehen, ohne das man hier Überlegungen zur dogmatische Einordnung von Einreden anstellen muss?
P K
1.12.2024, 00:06:15

Wesensgleiches Minus
13.4.2025, 15:29:24
Ist eine entsprechende Anwendung das gleiche wie eine analoge Anwendung?

Paulah
13.4.2025, 21:59:13
Da habe ich mich hier schonmal bemüht: https://applink.jurafuchs.de/vIieG0kDxSb

Wesensgleiches Minus
13.4.2025, 22:19:54
Ok dann hatte ich es doch richtig im Kopf :) das heißt, hier in der Aufgabe müsste es überall „analog“ statt „entsprechend“ heißen.