Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
Übertragung der Bürgschaft bei Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrags
Übertragung der Bürgschaft bei Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrags
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet von V ein Haus. Zur Absicherung der Mietforderung bürgt Ms Tante B gegenüber V. B ist zu diesem Zeitpunkt aber nicht geschäftsfähig, sodass der Vertrag zwischen B und V unwirksam ist. V tritt die Mietforderung gegen M an den gutgläubigen Dritten D ab.
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Einordnung des Falls
Übertragung der Bürgschaft bei Unwirksamkeit des Bürgschaftsvertrags
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bürgschaft besteht unabhängig von der gesicherten Mietforderung und müsste separat an D abgetreten werden (§ 401 Abs. 1 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Bürgschaftsforderung besteht aufgrund von Bs Geschäftsunfähigkeit tatsächlich nicht (§ 104 Nr. 2 BGB). Kann D von V gutgläubig die Forderung gegen B erwerben?
Nein, das ist nicht der Fall!
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