Einreden des Sicherungsgebers: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Einreden des Sicherungsgebers für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Schuldbeitritt: Ausnahme zu § 425 BGB (Schutzzweck der §§ 491ff. BGB)

Verbraucher S kauft bei Autohändlerin A einen Bulli. Der Kaufpreis soll in 10 gleichen monatlichen Raten gezahlt werden, wobei das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung bei A bleibt. Der Schuld tritt S' Frau F bei. S zahlt weder die erste noch die zweite Rate. A setzt S daraufhin eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags und droht an, sonst die gesamte Restschuld zu verlangen. S zahlt erneut nicht, woraufhin A von S das Auto zurückverlangt. Von F verlangt er weiterhin die Zahlung der Kaufpreisraten.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Schuldbeitritt: Kein Leistungsverweigerungsrecht analog § 770 Abs. 2 BGB, § 129 Abs. 2 HGB

S schuldet G den Kaufpreis für einen Grill. C tritt dieser Schuld bei. Wenig später sind S und G in einen Verkehrsunfall verwickelt, wodurch S einen Schadensersatzanspruch gegen G erlangt. Nun möchte G den C in Anspruch nehmen.

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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Bürgschaft: Analoge Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB bei anderen Gestaltungsrechten

K kauft bei G ein Festzelt. Als Sicherheit erklärt sich B gegenüber G bereit, für die Kaufpreisschuld zu bürgen. Es stellt sich heraus, dass das Zelt schwere und unbehebbare Mängel aufweist und auch eine Nachlieferung nicht möglich ist. K verweigert die Bezahlung des Kaufpreises. G fordert von B den Kaufpreis.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Erlass gegenüber einem Gesamtschuldnder

Lawra (L) und Justus (J) haben von Vermieter V eine Wohnung gemietet. Da J einmal kurzfristig auf Vs Tochter aufpasst, erlässt V ihm für diesen Monat die Miete. Am Monatsende verlangt V zwar nicht von J, aber von L Zahlung der Miete (€1.000). L weigert sich, da die Miete doch erlassen sei.

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Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil

Aufrechnung durch einen Gesamtschulder

Lawra (L) und Justus (J) mieten von Vermieter V eine Wohnung. V kommt vorbei, um die Miete i.H.v. €1000 einzutreiben. Da V kurz zuvor Js Rennrad beschädigt hat (Schaden: €1000), möchte J aufrechnen. V wendet ein, dies sei nicht möglich. Er verlange die volle Miete von L und nicht von J.