Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Zuständigkeit & Verfahren des BVerfG
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bürger B hat gestern einen Strafzettel bekommen und sieht sich dadurch in seinen Grundrechten verletzt. Dagegen will er sich sofort vor dem Bundesverfassungsgericht wehren.
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Einordnung des Falls
Bundesverfassungsgericht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Bundesverfassungsgericht ("BVerfG") ist Teil des Instanzenzugs, das bedeutet es überprüft stets die Entscheidungen der unteren (Fach-)Gerichte als letzte Instanz.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Im Grundgesetz wird aufgezählt, in welchen Fällen das BVerfG zuständig ist.
Ja, in der Tat!
3. Das BVerfG darf bei seinen Entscheidungen auch politische Erwägungen berücksichtigen.
Nein!
4. Für Staatsorgane und Behörden sind Entscheidungen des BVerfG verbindlich.
Genau, so ist das!
5. Auch einzelne Bürgerinnen und Bürger sind befugt, ein Verfahren vor dem BVerfG einzuleiten.
Ja, in der Tat!
6. Das BVerfG wird sich mit dem Anliegen des B auseinandersetzen und darüber entscheiden.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Melanie 🐝
11.9.2021, 19:01:14
Sehr schönes Bild vom BVerfG mit dem Karlsruher Schloss im Hintergrund ❤️